Testamentsvollstreckung
Mit der Testamentsvollstreckung kann ein Mensch noch über seinen Tod hinaus durch eine Person seines Vertrauens Einfluss auf die künftige Entwicklung des Nachlasses nehmen.
Mit der Anordnung der Testamentsvollstreckung kann die Nachlassabwicklung erleichtert werden. Der Testamentsvollstrecker hat die vom Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung getroffenen Regelungen umzusetzen.
Durch die Anordnung kann der Nachlass vor Erben und Gläubigern während der Dauer geschützt werden.
Gerne unterstützt Sie unsere Kanzlei auch bei Fragen zur Testamentsvollstreckung.