Anwaltliche Beratung und Vertretung in Fragen von Pflege und Krankheit

Mit steigender Lebenserwartung steigt das Risiko von Krankheit und Pflegebedürftigkeit. Sinnvoll ist es, sich möglichst frühzeitig damit zu beschäftigen und entsprechende Vorsorgeregelungen zu treffen.

Mit einer Vorsorgevollmacht haben Sie die Möglichkeit für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln und sämtliche Punkte, die wichtig sind, festzulegen.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie gleichzeitig bestimmen, welche Person Ihres Vertrauens diese Aufgaben wahrnehmen soll.

So können Sie das Risiko, minimieren, dass eine gesetzliche Betreuung mit entsprechenden Aufgaben angeordnet und ein gesetzlicher Betreuer oder eine Betreuerin vom Amtsgericht bestimmt wird.

Eintritt der Krankheit oder Pflegebedürftigkeit

Was kommt auf einen zu, wenn man pflegebedürftig wird?

Es stellt sich die Frage, kann man in seinen eigenen vier Wänden bleiben oder ist es notwendig, seine Wohnung aufzugeben und in ein Alters- oder Pflegeheim zu ziehen.

Das hängt häufig davon ab, ob die Pflege zu Hause möglich ist oder in einem Pflegeheim stationär durchgeführt werden muss. Des Weiteren stellt sich in diesem Zusammenhang das Thema der Finanzierung der Pflege.

Zunächst muss die Leistung der Pflegeversicherung bei dem jeweiligen Krankenversicherer bzw. Leistungsträger beantragt werden.
Der Krankenversicherer schaltet dann den medizinischen Dienst der Krankenkassen (=MDK) ein, der im Rahmen der Untersuchung und Prüfung mit anschließendem Gutachten die Pflegestufe des Betroffenen vorschlägt.

Folgende Pflegestufen gibt es: 0, I. II, III und Härtefälle.

Ist man mit der vom Leistungsträger festgestellten Pflegestufe nicht einverstanden, hat der Pflegebedürftige oder seine Bevollmächtigte die Möglichkeit Widerspruch gegen die Entscheidung des Krankenversicherers einzulegen. Der Widerspruch sollte entsprechend begründet werden. In einem Verwaltungsverfahren wird dann die festgestellte Pflegestufe noch einmal überprüft. Und nicht selten wird diese dann nach oben korrigiert.

Weitere Informationen: