Schwerbehindertenrecht

Ein Antrags-, Feststellungs-, Widerspruchs- und Gerichtsverfahren setzt fundierte Kenntnisse im Bereich des Schwerbehindertenrechts sowie im Bereich der Medizin voraus.

Aufgrund entsprechender Ausbildung der Rechtsanwältin auch auf medizinischem Gebiet, sind Sie in Fragen des Schwerbehindertenrechts von Anfang an gut beraten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Neben einem Erstantrag ist auch ein Neufeststellungsantrag bzw. Verschlimmerungsantrag möglich. Denn der Gesundheitszustand ist kein Status quo, sondern die Funktionsbeeinträchtigungen können sich im Laufe der Jahre ändern. Das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigungen wird hierbei geprüft und der Grad der Behinderung festgestellt.

Sind Sie mit dem Grad der Behinderung und den festgestellten Merkzeichen nicht einverstanden, kann Widerspruch eingelegt werden, der fachlich und juristisch fundiert begründet werden sollte.

Anwaltliche Beratung und Vertretung in Fragen von Pflege und Krankheit