Vorsorge – das Notwendige für Alter und Krankheit rechtzeitig regeln

Ein ganz zentraler Punkt der Vorsorge ist die Selbstbestimmung.

Um den Verlust der eigenen Autonomie zu verhindern, sollte jeder Mensch sich rechtzeitig damit auseinandersetzen, wie er alters- und krankheitsbedingten Einschränkungen wirksam begegnen kann.

Das Risiko, dass die Möglichkeit der eigenen Selbstbestimmung bedroht wird, wenn Sie nicht rechtzeitig Vorsorge treffen, ist sehr hoch.

Versäumen Sie diese Vorsorge, kommen Sie gegebenenfalls in die Situation, dass Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden und zu handeln. Dann trifft das Betreuungsgericht eine Regelung und setzt einen gesetzlichen Betreuer ein, der die vom Gericht bestimmt Aufgaben übernimmt.

Die Gefahr, dass ein fremder Mensch und nicht eine Person des Vertrauens wichtige Aufgaben übernimmt, ist dann sehr hoch.
Es ist daher sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht so früh wie möglich zu gestalten, bevor ein staatlicher Eingriff erfolgt und von Amts wegen ein Betreuer eingesetzt wird.

Geregelt werden können in einer Vollmacht folgende Angelegenheiten entweder als umfassende Regelung oder als Teilregelungen:

Umfassende Regelung

  • Gesundheitsvorsorge / Pflegebedürftigkeit
  • Vermögenssorge
  • Aufenthalt
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Vertretung vor Behörden, Versicherungen, Gerichten
  • Post- und Telekommunikationsverkehr

Als Teilregelung

  • Bankvollmacht
  • Bankvorsorgevollmachten
  • Sonstige Vollmacht
  • Verfügung zur Verwaltung des Vermögens
  • Verfügung zur Fortführung einer Firma
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Testament/Erbvertrag
  • Bestattungsverfügung
  • Testamentsvollstreckung

Wichtig ist auch zu überlegen: Welcher Person schenke ich mein Vertrauen für die Bevollmächtigung?

Ist die Person meines Vertrauens persönlich und/oder fachlich geeignet?

Soll die Person meines Vertrauens bis zum Tod oder über den Tod hinaus bevollmächtigt sein?

Und welche Formerfordernisse sind bei einzelnen Regelungen zu beachten?

Als Anwältin stehe ich Ihnen zur Seite. In ausführlichen Beratungsgesprächen überlegen wir gemeinsam, welche Aufgabenbereiche im Rahmen der Vorsorge sinnvollerweise geregelt werden sollten und wer vorrangig Bevollmächtigter sein soll.